Abschluß des
Reisevertrages
Mit der Anmeldung zu einer Reise wünscht der Reiseinteressierte
vom Reiseveranstalter Arya Yachting & Tours (von nun an
ARYA) den verbindlichen Abschluß eines Vertrages zu einer
Reiseteilnahme. Daraufhin schickt ARYA dem Reiseinteressierten
einen Vertrag, wo die versprochenen Leistungen, Preis- und Reisebedingungen
angegeben sind. Der Vertrag kommt mit der Annahme des vom Reiseinteressierten
unterschriebenen Vertrages durch ARYA zustande. Die Gültigkeit
der Korrespondenz per e-mail oder Fax wird von den Parteien
angenommen. Zahlungsbedingungen
Bei Vertragsabschluß ist eine im Vertragstext angegebene
Anzahlung zu leisten. Diese beträgt bei Gruppenreisen
50%; bei Einzelbuchungen 15% des Gesamtreisebetrages. Die
Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Soweit nicht
anders vereinbart, zahlen Sie bitte den Restreisepreis etwa
14 Tage vor Reisebeginn bei Abholung bzw. Erhalt der Reiseunterlagen.
Gehen Ihre Zahlungen nicht fristgemäß und vollständig
ein und zahlen Sie auch nach Mahnung nicht, können wir
den Reisevertrag kündigen und die unten aufgeführten
Stornokosten bei Ihnen geltend machen.
Leistungsumfang
Der Umfang der vertraglichen Leistungen entspricht den Leistungsangaben
im Vertragtext. Nebenabsprachen, die den Umfang der vertraglichen
Leistungen erweitern, bedürfen für ihre Verbindlichkeit
der schriftlichen Bestätigung von ARYA.
Änderungen der Leistungen
und Preise
Abweichungen oder Änderungen von Leistungen des Reisevertrages,
die nach Abschluß des Vertrages notwendig werden und
nicht von ARYA herbeigeführt wurden, sind nur dann gestattet,
wenn die Abweichungen und Änderungen unerheblich sind
und den Gesamtinhalt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
ARYA ist verpflichtet, den Reiseteilnehmer über Leistungsänderungen
und -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Wenn sich sodurch eine Erhöhung des Reisepreises ergibt,
oder die Änderungen dem Reiseteilnehmer nicht akzeptabel
erscheinen, ist der er berechtigt, ohne Kosten für ihn
vom Vertrag zurückzutreten.
Reiserücktritt und Reiseumbuchung
Der Reiseteilnehmer hat jederzeit die Möglichkeit, von
der Reise zurückzutreten. Die Rücktrittserklärung
sollte schriftlich erfolgen. Tritt der Reiseteilnehmer vom
Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an,
kann ARYA vom Reiseteilnehmer eine Pauschalentschädigung
verlangen, die entsprechend dem Zeitpunkt des Eingangs der
Rücktrittserklärung bei ARYA wie nachstehend gegliedert
ist:
Gruppen:
Bis 45 Tage 30.-Euro
Vom 44.-28. Tag 10%
Vom 27.-15. Tag 20%
Vom 14.-07. Tag 50%
Vom 06.-01. Tag 75%
Am Reisetag 100% |
Einzelbuchungen:
Bis 28 Tage kostenlos
Vom 27.-22. Tag 10%
Vom 21.-15. Tag 20%
Vom 14.-07. Tag 50%
Vom 06.-03. Tag 75%
Am Reisetag 100% |
Bei geringfügigen Änderungen berechnen
wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr von € 30.
Wichtiger Hinweis
Solange nicht ausdrücklich angegeben, sind die Preisangaben
ohne Flugleistung. Die Charter- und Linienfluggesellschaften
erbringen ihre Beförderungsleistung selbstverantwortlich
und stehen dafür dem Fluggast gegenüber direkt ein.
Ausschluß von Ansprüchen
und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung
der Reise können Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich
vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend
machen. Der CHARTERER unterschreibt diesen Vertrag auch in
Vertretung der Mitreisenden und verpflichtet sich, den Inhalt
dieses Vertrags den Mitreisenden mitzuteilen. Im Falle von
Stretigkeiten wird “Türkisches Recht” angewendet.
Gerichtsstand ist Bodrum/Türkei.
Haftung des Veranstalters
ARYA haftet für eine gewissenhafte Reisevorbereitung,
die sorgfältige Überwachung und Auswahl der Leistungsträger,
die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen, die ordnungsgemäße
Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen, das
schuldhafte Verhalten der mit der Erbringung der Reiseleistung
betrauten Person.
Mitwirkungspflicht
Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden
Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zur
Behebung der Störung beizutragen und entstehenden Schaden
so gering wie möglich zu halten. ARYA verpflichtet sich,
bei von ihm angenommenen - berechtigten Beanstandungen einen
entsprechenden Schadenersatz zu leisten. Insbesondere ist
der Reiseteilnehmer verpflichtet, etwaige Beanstandungen unverzüglich
der örtlichen Reiseleitung zu melden. Sie ist von ARYA
angewiesen, sofern dies möglich ist, für Abhilfe
zu sorgen. Beanstandungen bei Yachtreisen, die vom Bootspersonal
nicht gelöst- oder aber von denen verursacht werden,
muss der CHARTERER unverzüglich ARYA per Telefon / e-mail
/ Fax benachrichtigen. Unterläßt es der Reiseteilnehmer,
einen Mangel anzuzeigen, entfällt der Anspruch auf Minderung.
Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen-,
und Gesundheitsbestimmungen
Für die Einhaltung sämtlicher für die Reise
maßgeblichen Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und
Gesundheitsbestimmungen ist der Reiseteilnehmer selbst verantwortlich.
Bitte erfragen Sie diese beim zuständigen Konsulat.
Rücktritt und Kündigung
durch den Veranstalter
ARYA kann bis zu zwei Wochen vor dem Reiseantritt von dem
Reisevertrag zurücktreten, wenn die ausgeschriebene Teilnehmerzahl
für die Reise nicht erreicht wird. In diesem Fall erhält
der Reiseteilnehmer sein eingezahltes Geld vollkommen zurück.
Bis zu 4 Wochen vor dem Reiseantritt, wenn die Durchführung
der Reise - nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten
- für ARYA deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen
für die Reise so gering ist, daß für ARYA
im Falle der Durchführung der Reise die entstehenden
Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze-
bezogen auf diese Reise - bedeuten würde. Wird die Reise
aus diesem Grund abgesagt, erhält der Reiseteilnehmer
ebenfalls sein Geld vollkommen zurück.
Veranstalter:
Arya Yachting & Tours
Caferpasa Cd.25/1 Bodrum - TR
Tel: +90 252 3161580
Fax:+90 252 3165059 |