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Allgemeine Reisebedingungen


Abschluß des Reisevertrages
Mit der Anmeldung zu einer Reise wünscht der Reiseinteressierte vom Reiseveranstalter Arya Yachting & Tours (von nun an ARYA) den verbindlichen Abschluß eines Vertrages zu einer Reiseteilnahme. Daraufhin schickt ARYA dem Reiseinteressierten einen Vertrag, wo die versprochenen Leistungen, Preis- und Reisebedingungen angegeben sind. Der Vertrag kommt mit der Annahme des vom Reiseinteressierten unterschriebenen Vertrages durch ARYA zustande. Die Gültigkeit der Korrespondenz per e-mail oder Fax wird von den Parteien angenommen.

Zahlungsbedingungen
Bei Vertragsabschluß ist eine im Vertragstext angegebene Anzahlung zu leisten. Diese beträgt bei Gruppenreisen 50%; bei Einzelbuchungen 15% des Gesamtreisebetrages. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Soweit nicht anders vereinbart, zahlen Sie bitte den Restreisepreis etwa 14 Tage vor Reisebeginn bei Abholung bzw. Erhalt der Reiseunterlagen. Gehen Ihre Zahlungen nicht fristgemäß und vollständig ein und zahlen Sie auch nach Mahnung nicht, können wir den Reisevertrag kündigen und die unten aufgeführten Stornokosten bei Ihnen geltend machen.

Leistungsumfang
Der Umfang der vertraglichen Leistungen entspricht den Leistungsangaben im Vertragtext. Nebenabsprachen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen erweitern, bedürfen für ihre Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung von ARYA.

Änderungen der Leistungen und Preise
Abweichungen oder Änderungen von Leistungen des Reisevertrages, die nach Abschluß des Vertrages notwendig werden und nicht von ARYA herbeigeführt wurden, sind nur dann gestattet, wenn die Abweichungen und Änderungen unerheblich sind und den Gesamtinhalt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. ARYA ist verpflichtet, den Reiseteilnehmer über Leistungsänderungen und -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Wenn sich sodurch eine Erhöhung des Reisepreises ergibt, oder die Änderungen dem Reiseteilnehmer nicht akzeptabel erscheinen, ist der er berechtigt, ohne Kosten für ihn vom Vertrag zurückzutreten.

Reiserücktritt und Reiseumbuchung
Der Reiseteilnehmer hat jederzeit die Möglichkeit, von der Reise zurückzutreten. Die Rücktrittserklärung sollte schriftlich erfolgen. Tritt der Reiseteilnehmer vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann ARYA vom Reiseteilnehmer eine Pauschalentschädigung verlangen, die entsprechend dem Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung bei ARYA wie nachstehend gegliedert ist:

Gruppen:
Bis 45 Tage 30.-Euro
Vom 44.-28. Tag 10%
Vom 27.-15. Tag 20%
Vom 14.-07. Tag 50%
Vom 06.-01. Tag 75%
Am Reisetag 100%
Einzelbuchungen:
Bis 28 Tage kostenlos
Vom 27.-22. Tag 10%
Vom 21.-15. Tag 20%
Vom 14.-07. Tag 50%
Vom 06.-03. Tag 75%
Am Reisetag 100%

Bei geringfügigen Änderungen berechnen wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr von € 30.

Wichtiger Hinweis
Solange nicht ausdrücklich angegeben, sind die Preisangaben ohne Flugleistung. Die Charter- und Linienfluggesellschaften erbringen ihre Beförderungsleistung selbstverantwortlich und stehen dafür dem Fluggast gegenüber direkt ein.

Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend machen. Der CHARTERER unterschreibt diesen Vertrag auch in Vertretung der Mitreisenden und verpflichtet sich, den Inhalt dieses Vertrags den Mitreisenden mitzuteilen. Im Falle von Stretigkeiten wird “Türkisches Recht” angewendet. Gerichtsstand ist Bodrum/Türkei.

Haftung des Veranstalters
ARYA haftet für eine gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Überwachung und Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen, die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen, das schuldhafte Verhalten der mit der Erbringung der Reiseleistung betrauten Person.

Mitwirkungspflicht
Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zur Behebung der Störung beizutragen und entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten. ARYA verpflichtet sich, bei von ihm angenommenen - berechtigten Beanstandungen einen entsprechenden Schadenersatz zu leisten. Insbesondere ist der Reiseteilnehmer verpflichtet, etwaige Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zu melden. Sie ist von ARYA angewiesen, sofern dies möglich ist, für Abhilfe zu sorgen. Beanstandungen bei Yachtreisen, die vom Bootspersonal nicht gelöst- oder aber von denen verursacht werden, muss der CHARTERER unverzüglich ARYA per Telefon / e-mail / Fax benachrichtigen. Unterläßt es der Reiseteilnehmer, einen Mangel anzuzeigen, entfällt der Anspruch auf Minderung.

Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen-, und Gesundheitsbestimmungen
Für die Einhaltung sämtlicher für die Reise maßgeblichen Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen ist der Reiseteilnehmer selbst verantwortlich. Bitte erfragen Sie diese beim zuständigen Konsulat.

Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
ARYA kann bis zu zwei Wochen vor dem Reiseantritt von dem Reisevertrag zurücktreten, wenn die ausgeschriebene Teilnehmerzahl für die Reise nicht erreicht wird. In diesem Fall erhält der Reiseteilnehmer sein eingezahltes Geld vollkommen zurück. Bis zu 4 Wochen vor dem Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise - nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten - für ARYA deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für die Reise so gering ist, daß für ARYA im Falle der Durchführung der Reise die entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze- bezogen auf diese Reise - bedeuten würde. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, erhält der Reiseteilnehmer ebenfalls sein Geld vollkommen zurück.

Veranstalter:
Arya Yachting & Tours
Caferpasa Cd.25/1 Bodrum - TR
Tel: +90 252 3161580
Fax:+90 252 3165059

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  Updated by arya.ask / 21-Feb-2006